GoBD — was das konkret für deine Buchhaltung bedeutet.
Die GoBD regeln, wie digitale Buchführung und Belegaufbewahrung in Deutschland aussehen müssen. Was gefordert wird — und wie Kontorio dabei unterstützt.
- Unveränderlichkeit
- Vollständigkeit
- Nachvollziehbarkeit
- 10 Jahre Aufbewahrung
Was die Grundsätze konkret fordern.
Unveränderlichkeit
GoBD §8Einmal gebuchte Belege und Buchungen dürfen nicht unprotokolliert verändert oder gelöscht werden.
Vollständigkeit
GoBD §6Alle steuerlich relevanten Belege müssen erfasst, archiviert und auffindbar sein.
Zeitgerechtigkeit
GoBD §7Buchungen sollen zeitnah nach dem Geschäftsvorfall vorgenommen werden — nicht erst Monate später.
Nachvollziehbarkeit
GoBD §9Jeder Buchungssatz muss auf einen Ursprungsbeleg zurückführbar sein — lückenloses Audit-Trail.
10 Jahre Aufbewahrung
§147 AOSteuerrelevante Unterlagen (Buchungsbelege, Rechnungen) müssen 10 Jahre, Handelsbriefe 6 Jahre aufbewahrt werden.
Maschinelle Auswertbarkeit
GoBD §4Das Finanzamt kann im Rahmen einer Betriebsprüfung maschinell auf digitale Unterlagen zugreifen (GDPdU/GoBD §4).
Häufige Fragen
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